Die Treppe mit Trittstein bestehe nachweislich in der heutigen Form seit spätestens März 2017. Die für eine Intervention offenstehende Frist von drei Monaten seit Möglichkeit der Kenntnisnahme, die spätestens dann bestehe, sobald die Dimensionen der (bewilligungslosen) Baute für den Nachbarn sichtbar und die Baubewilligungspflicht für ihn somit erkennbar geworden sei, habe damit allerspätestens am 30. Juni 2017 geendet. Die erstmalige Intervention des Beschwerdeführers knapp zwei Jahre nach Fertigstellung der Baute sei damit offensichtlich verspätet erfolgt, weshalb auf den Antrag nicht einzutreten sei (angefochtener Entscheid, S. 6).