Vorliegend sei der erste nachweisliche Kontakt des Beschwerdeführers bezüglich der fraglichen Treppe mit Trittstein bzw. mit dem Vorbringen, dass diese unrechtmässig sei, in Form eines Schreibens an den Gemeinderat vom 4. Januar 2021 erfolgt. Mit dem BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer, sei eine erste telefonische Kontaktaufnahme im Februar 2019 erfolgt. Diese Interventionen seien gemäss der dargelegten Rechtsprechung offensichtlich verspätet. Die Treppe mit Trittstein bestehe nachweislich in der heutigen Form seit spätestens März 2017.