Es sei festzustellen, dass die Öffnung einer 2. Benutzerachse für die Öffentlichkeit im Bereiche des Hochwasserschutzes in den C., S., mit dem nachträglichen Einbau einer 35-stufigen Treppe über dem westlichen Damm und Einlage von Trittsteinen in den verlegten G nicht rechtens sei. Ich ersuche Sie um eine anfechtbare Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. 2. Nachdem die Sache zuständigkeitshalber an den Regierungsrat überwiesen worden war, fällte dieser am 7. September 2022 folgenden Entscheid: