Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Vom 25. Februar bis 26. März 2013 lag in den Gemeinden S. und T. das kantonale Wasserbauprojekt U., Hochwasserrückhaltebecken S., öffentlich auf. Am 18. Dezember 2013 genehmigte der Regierungsrat das Projekt und ermächtigte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), die Bauarbeiten für das Projekt "Hochwasserrückhaltebecken S." auszuführen. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. B. 1. Mit Eingabe vom 2. Mai 2022 stellte A. beim BVU folgenden Antrag: