Den Vertrauensschutz in die Beständigkeit der Baubewilligung hat die Vorinstanz zu Recht relativiert, weil mit der Schaffung der beiden Parkplätze (durch Abdeckung der Kellertreppe) nur minimale Investitionen verbunden waren, die durch den Widerruf der Baubewilligung und die Anordnung einer Sichtzone oder eines Parkverbots auf der Parzelle Nr. ccc nutzlos werden. Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführer nun schon seit 23 Jahren von einem unrechtmässigen Zustand profitieren, was sie in der Vergangenheit finanziell erheblich entlastet hat.