26 BV geschützte Eigentumsrechte. Ihre Liegenschaft ist auch ohne diese Abstellplätze problemlos nutzbar und der Verlust derselben bedeutet einzig weniger Annehmlichkeiten und eine gewisse finanzielle Mehrbelastung (durch die Notwendigkeit, andernorts Parkplätze zu erwerben oder zu mieten). Den Vertrauensschutz in die Beständigkeit der Baubewilligung hat die Vorinstanz zu Recht relativiert, weil mit der Schaffung der beiden Parkplätze (durch Abdeckung der Kellertreppe) nur minimale Investitionen verbunden waren, die durch den Widerruf der Baubewilligung und die Anordnung einer Sichtzone oder eines Parkverbots auf der Parzelle Nr. ccc nutzlos werden.