Dennoch habe er im Wissen um die gesetzlichen Vorgaben entschieden, die Abstellplätze auf dem Vorplatz als eine mögliche Variante zu bewilligen. Die Baubewilligung sei demnach unwiderruflich, auch wenn sie mit einem rechtlichen Mangel behaftet wäre und überwiegende Interes- - 10 - sen der Verkehrssicherheit gegen eine Beibehaltung der Parkplätze sprechen würden.