___ auch heute noch wichtig sei und fehlende Parkplätze die Liegenschaft abwerteten. Eine einseitige Berücksichtigung der Interessen der Bewohner des benachbarten Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Nr. bbb und an der unveränderten Nutzung der dortigen Tiefgaragenausfahrt sei fehlerhaft und verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot.