Mit der Montage eines Spiegels auf der gegenüberliegenden Strassenseite würde der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung getragen. Zu dessen Bau und Unterhalt würden sich die Beschwerdeführer bereit erklären. Zusätzlich könnte auf Kosten der Beschwerdeführer eine Warnleuchte montiert werden, die Ausfahrten aus der Tiefgarage auf der Parzelle Nr. bbb anzeigen würde. Seit Einreichung der Beschwerde habe sich die Situation nochmals entschärft, indem auf der R-Strasse vor den Parzellen Nrn.