An diesem Standort schränken die beiden abgestellten Fahrzeuge die Sichtzone für die Ausfahrt aus der Tiefgarage auf der Parzelle Nr. bbb auf die R-Strasse mit einer Knotensichtweite (links) von 50 m und einer Beobachtungsdistanz von 2,5 m (im nachfolgenden Planausschnitt rot markiert) ein (siehe angefochtener Entscheid, Erw. 6.2.2). [Ausschnitt aus der Fachkarte "Amtliche Vermessung" ab dem Geoportal des Aargauischen Geografischen Informationssystems [AGIS], mit rot markierter Sichtzone]