4. Bis spätestens 31. August 2003, oder bei einer früheren Auflösung des Mietverhältnisses, ist dem Gemeinderat eine dauernde Lösung für 2 Autoabstellplätze nachzuweisen. Das heisst, es ist entweder ein Dienstbarkeitsvertrag für einen zusätzlichen Abstellplatz auf einem Nachbargrundstück vorzulegen oder die Kellertreppe ist baulich so abzudecken, dass das Abstellen von zwei Fahrzeugen gemäss Variante A der Parkplatzsituation dauernd möglich ist. Die erwähnte Variante A präsentierte sich in den Baueingabeplänen wie folgt: [Ausschnitt aus dem Umgebungsplan]