Nach zweimalig gewährter Fristerstreckung ersuchten die Beschwerdeführer am 31. Mai 2024 um eine weitere Sistierung des Verfahrens bis nach den Sommerferien. Mit Instruktionsverfügung vom 3. Juni 2024 wurde die Sistierung bis 30. August 2024 verlängert. 3. Mit Eingabe vom 30. August 2024 ersuchten die Beschwerdeführer um Fortsetzung des Verfahrens, worauf die Sistierung mit Verfügung vom 3. September 2024 aufgehoben wurde. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 9. September 2024 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.