4. Es seien sämtliche Baugesuchsakten betreffend die beiden Parkplätze auf dem Grundstück der Beschwerdegegner im vorliegenden Verfahren beizuziehen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 2. Am 1. September 2022 entschied das BVU, Rechtabteilung: 1. Auf den Beschwerdeantrag 2 wird nicht eingetreten. -3- 2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 14. Februar 2022 aufgehoben. 3. Die Beschwerdesache wird zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an den Gemeinderat zurückgewiesen.