B. 1. Dagegen erhob C._____ Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, und beantragte: 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Sache sei an den Gemeinderat zurückzuweisen. 2. Der Gemeinderat sei zu verpflichten, die Baubewilligung aus dem Jahr 2002 bezüglich des Nachweises von zwei Pflicht-Parkfeldern auf einem anderen Grundstück durchzusetzen. 3. Der Gemeinderat sei zu verpflichten, die für den Beschwerdeführer nötige Sichtzone auf dem Grundstück der Beschwerdegegner mittels eines Fahrzeugabstell-Verbotes zu sichern.