Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 1. September 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Am 31. März 2020 wandte sich C._____, Eigentümer der Parzelle Nr. aaa, an den Gemeinderat Q._____ und monierte eine fehlende Sichtzone aus der Tiefgaragenausfahrt auf der Parzelle Nr. bbb aufgrund von auf der Nachbarparzelle Nr. ccc von A._____ und B._____ abgestellten Personenwagen. 2. Mit Protokollauszug der Sitzung vom 14. Februar 2022 teilte der Gemeinderat Q._____ C._____ seinen Beschluss mit, diesbezüglich keine weiteren Schritte zu unternehmen.