Dem vorinstanzlichen Verfahrensausgang entsprechend wurde die Verwaltungsbeschwerde teilweise gutgeheissen, indem der Entscheid des Gemeinderats vom 18. Januar 2021 in Bezug auf die nachträgliche Baubewilligung für die Sitzplatzverglasung aufgehoben und die Sache zur Wiederaufnahme des Baubewilligungsverfahrens bezüglich der Sitzplatzverglasung an den Gemeinderat zurückgewiesen wurde. Im Übrigen, d.h. soweit (sinngemäss) die Wiederaufnahme des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens in Bezug auf den Sitzplatz auf der Fertiggarage und den Abstellplatz verlangt wurde, wurde die Beschwerde abgewiesen (siehe angefochtener Entscheid, S. 18).