2.2. Der Beschwerdeführer stellte im vorinstanzlichen Verfahren den Antrag, die im Baugesuchsverfahren EBPA-6985-7567 fehlerhaft ergangene Baubewilligung BG 2020-40 sei in Bezug auf die nicht ordnungsgemäss publizierten Bauten aufzuheben und der Gemeinderat sei anzuweisen, bezüglich dieser Bauten ein neues nachträgliches Baugesuchsverfahren mit korrekter Auflage durchzuführen (vgl. Vorakten, act. 11 und 39, ferner act. 100).