3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Zudem stellte er folgenden Prozessantrag: 4. Es seien die vollständigen Verfahrensakten der Vorinstanz beizuziehen. 3. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte mit Beschwerdeantwort vom 10. November 2022 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4. Mit Eingabe vom 14. November 2022 beantragte der Gemeinderat B. die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.