1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Gemeinderats B. vom 18. Januar 2021 aufgehoben, soweit damit die Sitzplatzverglasung auf der nordöstlichen Seite bewilligt wurde, und die Sache zur Wiederaufnahme des Baubewilligungsverfahrens bezüglich der Sitzplatzverglasung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.