B. 1. Am 18. Februar 2021 reichte der mittlerweile anwaltlich vertretene A. beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, eine Aufsichtsanzeige ein. Er bezog er sich auf verschiedene Bauten von G. und H. und beantragte: 1. Der Gemeinderat sei aufsichtsrechtlich anzuweisen, die im Baugesuchsverfahren EBPA-6985-7567 fehlerhaft ergangene Baubewilligung BG 2020-40 in Bezug auf die nicht ordnungsgemäss publizierten Bauten aufzuheben und bezüglich dieser Bauten ein neues nachträgliches Baugesuchsverfahren mit korrekter Auflage durchzuführen.