Nach verschiedenen E-Mails zwischen den Gemeindebehörden und A. beantragte letzterer am 8. Januar 2021, die Baubewilligung vom 9. November 2020 sei aufzuheben und als ungültig zu erklären. 4. Mit Protokollauszug vom 18. Januar 2021 nahm der Gemeinderat Stellung zu den von A. gerügten Punkten. Der Gemeinderat hielt fest, er sei der Auffassung, dass das Baugesuch für die bereits erstellten Bauvorhaben ordnungsgemäss erfolgt sei. Es stehe A. offen, den Weg einer Aufsichtsanzeige zu beschreiten. Eine Rechtsmittelbelehrung enthielt der Protokollauszug nicht.