andernfalls es zu entfernen bzw. zu versetzen sei. Die Materialablagerungen entlang der Fertiggarage seien zu entfernen. 3. Mit E-Mail vom 22. Dezember 2020 wandte sich A. erneut an die Bauverwaltung. Er habe erfahren, dass beim Baugesuch von E. und F. eine Vorentscheidung, evtl. eine Baubewilligung, ergangen sei. Ihm sei nicht mitgeteilt worden, was die Bauherrschaft alles nachbessern müsse und zur Bewilligung eingereicht habe. Er müsse annehmen, dass diverse Bauten im laufenden Baugesuchsverfahren beurteilt würden, von welchen er im Rahmen seines rechtlichen Gehörs keine Kenntnis habe nehmen und gegen welche er keine (allfällige) Einwendung habe erheben können.