2. Am 9. November 2020 erteilte der Gemeinderat die Baubewilligung mit teilweiser Abweisung und Tolerierung. Materiell wurden folgende Bauten geprüft: Gartenhaus, Sitzplatzverglasung, Sitzplatz auf der Fertiggarage, Überdachung Garagenvorplatz mit Windschutz. Die Garagenvorplatzüberdachung wurde abgewiesen, jedoch toleriert. Die Nutzung der Decke der altrechtlich bewilligten Fertiggarage als Sitzplatz wurde zugestanden; gleichzeitig wurde festgehalten, dass im Falles eines Abbruchs der Fertiggarage kein Anspruch auf die Nutzung des Sitzplatzes im Unterabstand zum Kulturland und in der bestehenden Höhe besteht.