Anbaus im Laufe des Verfahrens überprüfen und durch die Bauherrschaft nachbessern lassen. Die Zweitnutzung der Garage als Sitzplatz sei Bestandteil des aktuellen Baugesuchs. Die Rasengittersteine würden in einem neuen Baugesuch abgehandelt. Das Vordach, welches zurückgebaut werden solle, befinde sich seitlich an der Fertiggarage. Die Überdachung des Garagenvorplatzes sei Bestandteil des Baugesuchs. Über den Verbleib oder den Rückbau im Unterabstand zum Kulturland entscheide der Gemeinderat. Eine Einwendung wurde während der öffentlichen Auflagefrist nicht erhoben.