Mit E-Mail vom 10. September 2020 wandte sich A. an die Bauverwaltung und erkundigte sich, ob für die Erstellung und Erweiterung des gedeckten Sitzplatzes, den Sitzplatz auf der Fertiggarage mit Geländer- und Storen- Montage und den Abstellplatz mit Verbund- und Rasengittersteinen ohne Entwässerung eine Nachbesserung zum bestehenden Baugesuch oder eine zweite Baugesuchseingabe erfolge. Im Weiteren fragte er nach, weshalb auf dem Garagenvorplatz mit Windschutz nur ein Rückbau des Vordachs verlangt sei, stehe die erwähnte Baute doch im Unterabstand zum Landwirtschaftsland bzw. zur Bauzonengrenze. Die Bauverwaltung antwortete A. am 11. September 2020, sie werde die Masse des bestehenden