Diese Kritik des Beschwerdeführers ist begründet: Nachdem er sich am 20. August 2018 um die Zuteilung von Pachtland beworben hatte, genehmigte am 28. Oktober 2019 der Gemeinderat den Vorschlag des Pachtlandausschusses vom 20. August 2019 über die Pachtlandzuteilung, woraufhin die zivilrechtlichen Pachtverträge abgeschlossen wurden. Obwohl der Beschwerdeführer im Zuteilungsverfahren leer ausging, wurde sein Gesuch vom 20. August 2018 erst mit Beschluss des Gemeinderats vom 25. Oktober 2021, d.h. rund zwei Jahre nach der Pachtlandzuteilung, abgewiesen (siehe vorne Prozessgeschichte lit. A).