6.2. Mit dem Beschwerdeführer erachtet auch das Verwaltungsgericht die Ausgestaltung des Verfahrens zur Pachtlandzuteilung der Ortsbürgergemeinde als problematisch. Der Beschwerdeführer hatte im vorinstanzlichen Verfahren – und via Subeventualbegehren implizit auch vor Verwaltungsgericht – gerügt, das Zuteilungsverfahren sei nicht ergebnisoffen gewesen angesichts dessen, dass zum Zeitpunkt des Entscheids des Gemeinderats vom 25. Oktober 2021 das fragliche Land bereits seit zwei Jahren verteilt gewesen sei (DVI-act. 19.).