4.3. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz war zumindest die vom Gemeinderat mit Schreiben vom 22. August 2022 eingereichte SAK-Liste Landwirtschaft Aargau vom 21. Juni 2019 materiell geeignet, den Entscheid zu beeinflussen: Aus dieser Liste ergeben sich die einzelnen Pächter, deren Jahrgang und Wohnort und damit wesentliche Informationen betreffend die Voraussetzungen für die Pachtlandzuteilung gemäss Reglement. Weiter figurieren auf der Liste die beiden gemäss Vorbringen des Beschwerdeführers befangenen Personen des Pachtlandausschusses, womit seine diesbezügliche Argumentation grundsätzlich untermauert wird.