2. 2.1. Der Beschwerdeführer bestreitet vorab die Zuständigkeiten des Gemeinderats bzw. der Ortsbürgergemeinde für den Zuteilungsentscheid und das Vorliegen einer hinreichenden rechtlichen Grundlage für dessen Zuteilungsbeschluss, zumal eine Abweichung vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit vorliege, welche eine qualifizierte formell-gesetzliche Grundlage erfordere.