Die nach Ablauf der Beschwerdefrist unaufgefordert eingereichten Stellungnahmen erschöpfen sich weitgehend in Wiederholungen des bereits Vorgetragenen und weiteren Beweisanträgen, womit insbesondere die angeblich fehlende Eignung einzelner Mitbewerber untermauert werden sollte. Sodann wird vorsorglich ein Ausstandsgesuch gegenüber einem am Verfahren ohnehin nicht beteiligten Verwaltungsrichter einer anderen Kammer gestellt.