Überdies basiere der Entscheid des Gemeinderats auf tatsachenwidrigen Annahmen und verletze die vorgenommene Pachtlandzuteilung das Rechtsgleichheitsgebot und die Wirtschaftsfreiheit. Bei verfassungskonformer Reglementsauslegung -9- erfülle er die Zuteilungskriterien, ansonsten zumindest eine reglementarisch vorgesehene Ausnahmeregelung hätte Anwendung finden müssen. Weiter wird unter Verweis auf eine binnenmarktrechtliche Bestimmung die vorinstanzliche Kostenauflage beanstandet. Schliesslich stellt der Beschwerdeführer diverse Beweisanträge. Auf seine Vorbringen wird nachfolgend, soweit erforderlich, im Detail eingegangen.