In einer Beschwerdeergänzung vom 29. September 2022 verlangte der Beschwerdeführer als zusätzliches Subeventualbegehren die Weiterermittlung des Sachverhalts. Überdies wurden in der Beschwerdebegründung weitere (vornehmlich prozessuale) Anträge gestellt. Unter anderem wurde beantragt, dass vor Entscheidfällung eine 20-tägige Frist zur Stellungnahme anzusetzen sei und dem Beschwerdeführer das gesamte gemeindeeigene Pachtland zuzuteilen sei. Weiter wurden diverse Gehörsverletzungen durch die Vorinstanzen geltend gemacht. Die weiteren Anträge und die Beschwerdebegründung ergeben sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.