Die darauf durch den bei der Zuteilung leer ausgegangenen A. erhobene Zivilklage gegen die Ortsbürgergemeinde Q. auf Feststellung, dass ihm zu Unrecht kein Pachtland zugeteilt worden sei, und Zusprechung von Schadenersatz von Fr. 1'000.00 unter Nachklagevorbehalt blieb ohne Erfolg, nachdem das Bezirksgericht R. und die zivilgerichtliche Abteilung des Aargauer Obergerichts die Streitigkeit mit Entscheiden vom -3-