Der detaillierte Vorschlag zur Verteilung der Pachtlandflächen mit der vorgesehenen Parzellenzuordnung wurde vom Gemeinderat am 28. Oktober 2019 in der Besetzung mit Gemeindeamman E., Gemeinderätin F. und Gemeinderat G. ohne Änderung genehmigt (DVIact. 37 f.). Der Gemeinderat wies die Gemeindekanzlei an, die neuen Pachtverträge auszufertigen, sie allen Pächtern zur Gegenzeichnung zuzustellen und – soweit nötig – die erforderliche kantonale Genehmigung der Verträge einzuholen (DVI-act. 37 f.).