ruft sie sich auf ihren grossen Ermessensspielraum bei der Kostenschätzung. Dieser ändert indessen nichts daran, dass die Schätzung nach sachlichen Kriterien nachvollziehbar zu erfolgen und sich an die obere Bandbreite zu halten hat. Tatsache ist, dass die derzeit 170 Gemeinden, welche ihren Beitrag an B. bezahlt haben, zukünftig zur Nutzung auch des zu beschaffenden Reservationstools berechtigt sein werden. Dem hätte die B. GmbH bei der Schätzung der voraussichtlichen Kosten bzw. des Auftragswerts in ausreichendem Mass Rechnung tragen müssen, was sie indessen mit der Annahme von 50 – 70, maximal 100 Gemeinden, nicht getan hat.