Es gehe nicht an, die Anzahl Nachfrager auf Gemeindeseite so nach unten zu frisieren, dass dadurch allenfalls ein unterschwelliger Beschaffungswert proklamiert werden könne. Es sei von Anfang an von einer massgeblich höheren Anzahl B-Gemeinden als Nutzer auszugehen und ein Submissionsverfahren zu wählen, welches diesem Gesichtspunkt vollumfänglich Rechnung trage (Beschwerde, S. 6 ff., insbesondere S. 8).