vember 2019 [Version 1.0 vom 16. Januar 2020], S. 50; dazu kritisch FI- SCHER, a.a.O., N. 7 zu Art. 15). 2. 2.1. Die Beschwerdeführerin ist im Wesentlichen der Auffassung, dass die B. GmbH den Auftrag, indem sie den Beschaffungsumfang und damit den Beschaffungswert auf eine nicht realistische Anzahl von B-Gemeinden reduziert habe, zu Unrecht freihändig vergeben habe. Die Beschwerdeführerin geht ihrerseits von "einem Beschaffungswert von gegen Fr. 500'000.00 -7-