und Antworten zur Angebotsabgabe für eine Reservationslösung für die Aargauer Gemeinden im Zusammenhang mit dem 'Smart Service Portal Aargau'" vom 5. August 2022 (Beschwerdebeilage 11) konnte die Beschwerdeführerin schliesslich unmissverständlich entnehmen, dass die B. GmbH eine freihändige Beschaffung durchführen wollte ("Die Geschäftsführung geht von einer freihändigen Vergabe aus."). Die Beschwerdeführerin hat dagegen – soweit ersichtlich – keine Einwände erhoben, sondern ihr Angebot am 10. August 2022 vorbehaltlos eingereicht. Sie bezeichnet das von der B. GmbH gewählte Submissionsverfahren erstmals in ihrer Beschwerde vom 30. September 2022 als rechtswidrig.