1. Die von der Beschwerdegegnerin eingeleitete und durchgeführte Beschaffung einer Reservationslösung für die Aargauer Gemeinden im Zusammenhang mit dem "Smart Service Portal Aargau" sei infolge Rechtswidrigkeit aufzuheben. 2. Der Beschwerde sei sofort die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, keine Verträge über den Beschaffungsgegenstand abzuschliessen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. 2. Mit Verfügung vom 3. Oktober 2022 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt.