A. Im Zusammenhang mit dem Smart Service Portal Aargau, einem gemeinsamen digitalen Dienstleistungsangebot von Kanton und Gemeinden, lud die B. GmbH mit E-Mail vom 27. Juli 2022 drei IT-Unternehmen zur Abgabe eines Angebots für eine Online-Reservationslösung (Reservationstool) für unterschiedliche Ressourcen (Mobilien, Immobilien, Termine usw.) innerhalb der Gemeinden ein. Innert Frist gingen drei Angebote ein. Mit E-Mail vom 20. September 2022 teilte die B. GmbH der A. AG mit, dass sie sich für einen anderen Anbieter entschieden habe. B. 1. Mit Eingabe vom 30. September 2022 erhob die A. AG Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: