Dabei gaben sich die Anrufer als Polizisten aus und veranlassten deren Opfer durch irreführende Angaben, Geld zu beschaffen und den Tätern zu übergeben, was zum Nachteil zweier älterer Personen zu einer Deliktssumme von insgesamt Fr. 50'000.00 führte (MI-act. 336). Weiter hat der Beschwerdeführer im Jahr 2019 mindestens 35 Packungen eines in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimittels mit dem Auto in die Schweiz eingeführt, wobei die diesbezüglich erlaubte Menge um mindestens das Achtfache überschritten wurde (MI-act. 336).