einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt (siehe vorne lit. A). Die Tathandlungen und der Zeitpunkt der Tatbegehung gehen aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 3. September 2021 hervor (MI-act. 319 ff.). Danach war der Beschwerdeführer zwischen dem 16. Oktober 2020 bis zu seiner Verhaftung am 1. Dezember 2020 Gehilfe bei zwei Telefonbetrügen. Dabei gaben sich die Anrufer als Polizisten aus und veranlassten deren Opfer durch irreführende Angaben, Geld zu beschaffen und den Tätern zu übergeben, was zum Nachteil zweier älterer Personen zu einer Deliktssumme von insgesamt Fr. 50'000.00 führte (MI-act. 336).