C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 29. September 2022 liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 11 ff.): 1. Der angefochtene Entscheid vom 30. August 2022 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei die erteilte Niederlassungsbewilligung zu belassen und auf eine Rückstufung sei zu verzichten. 3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.