- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 3. Mai 2011 wegen Drohung, Sachbeschädigung und Tätlichkeiten; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 80.00 und einer Busse von Fr. 500.00 (MI-act. 286 ff.); - Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Bern vom 23. November 2021 wegen Gehilfenschaft zu Betrug, Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug, Einführens von Arzneimitteln ohne die erforderliche Zulassung oder Bewilligung und Tragens einer Waffe ohne Waffentragbewilligung;