- Strafbefehl des Bezirksamts Brugg vom 21. Oktober 2003 wegen versuchter Nötigung, Drohung, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten und Beschimpfung; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Tagen und einer Busse von Fr. 400.00 (MI-act. 149 ff.); - Strafbefehl des Bezirksamts Lenzburg vom 17. Mai 2006 wegen Drohung und einfacher Körperverletzung; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 21 Tagen und einer Busse von Fr. 1'000.00 (MIact. 200 ff.); -3-