1.2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales, Kantonaler Sozialdienst, Fachbereich Opferhilfe vom 25. August 2022 aufgehoben und die Sache wird zur Vervollständigung des Sachverhalts und neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer das Departement Gesundheit und Soziales, KSD (Akten nach Rechtskraft) das Bundesamt für Justiz Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten