78–81 und 410–419). Vielmehr setzt er sich auf dem Rechtsweg sowohl für eine Erhöhung der Taggelder und der Invalidenrente seitens der Ersatzkasse UVG als auch für das Vergleichsangebot der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG übersteigende Schadenersatz- und Genugtuungsleistungen des Haftpflichtversicherers ein (bei der beim Bezirksgericht Baden hängigen Klage auf Ersatz von Haushaltsschaden und Genugtuung von insgesamt rund Fr. 222'400.00 handelt es sich um eine Teilklage, die unter dem expliziten Vorbehalt von Mehrforderungen steht; vgl. Vorakten, act.