Auch im vorliegenden Fall gebe es mit dem Haftpflichtversicherer und der Ersatzkasse UVG vorleistungspflichtige Dritte und von diesen seien bereits Zahlungen an den Beschwerdeführer geflossen. Der Haftpflichtversicherer habe dem Beschwerdeführer ein Erledigungsangebot über Fr. 250'000.00 unterbreitet, das von ihm entgegen den Empfehlungen seiner anwaltlichen Vertreter abgelehnt worden sei. Auch gegenüber der Ersatzkasse UVG habe der Beschwerdeführer eine (notabene) lebenslängliche Invalidenrente von Fr. 2'489.85 nicht akzeptiert, die ihm neben der AHV-Rente ein monatliches Einkommen von fast Fr. 5'000.00 gesichert und obendrein auch einen allfälligen Rentenschaden abgedeckt hätte.