Vorliegend musste der Beschwerdeführer jedoch damit rechnen, dass die Leiterin des Fachbereichs Opferhilfe und deren Stellvertreter, mit denen er oder seine Rechtsvertreter jeweils korrespondiert hatten, am Entscheid über sein Entschädi- gungs- und Genugtuungsgesuch mitwirken würden. Das auf seine Anzeige hin eingeleitete Aufsichtsverfahren ist gemäss den Angaben in der Beschwerdeantwort schon seit mindestens Mitte Mai 2022 hängig.