4. Mit Beschwerdeantwort vom 15. November 2022 beantragte der KSD die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 5. Die Beschwerdeantwort des KSD wurde dem Beschwerdeführer mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 16. November 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt. 6. Mit Verfügung vom 6. April 2023 wurde dem Beschwerdeführer die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekanntgegeben. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Gerichtsorganisationsgesetz vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: